Aktuell vom: August 2024

SLA für Gehostete Software

Die von Samsara Gehostete Software ist umfassend darauf ausgelegt, unseren Kunden einen zuverlässigen Service zu bieten. Wir haben in Technologie, Betrieb und Infrastruktur investiert, um Kundendaten zu schützen und Ausfallzeiten unserer gehosteten Software zu vermeiden.

Die gehostete Software von Samsara läuft auf einer skalierbaren und redundanten Cloud-Computing-Infrastruktur, die von den größten Unternehmen der Welt genutzt wird. Die verteilte Softwarearchitektur von Samsara nutzt für die Berechnung mehrere physische Server und repliziert gespeicherte Daten auf mehreren physischen Speichergeräten. Daher kann kein einzelner Hardwarefehler die Verfügbarkeit der gehosteten Software beeinträchtigen.

Wir freuen uns, unseren Kunden (jeweils ein „Kunde“) das folgende SLA für eine Betriebszeit von 99,99 % unserer gehosteten Software anbieten zu können:

Diese Dienstleistungsvereinbarung (auch Service Level Agreement, „SLA“) legt die Pflichten und Rechte der Samsara-Kunden in Bezug auf die gehostete Softwareleistung von Samsara fest. Dieses SLA unterliegt den Nutzungsbedingungen („Bedingungen“), die die Nutzung der Produkte von Samsara durch den Kunden regeln, sofern nicht anders zwischen dem Kunden und Samsara vereinbart. Alle großgeschriebenen Begriffe, die in diesem SLA verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in den Bedingungen festgelegte Bedeutung.

1. Definitionen. Für die Zwecke dieses SLA haben die folgenden Begriffe die Bedeutungen, die im Folgenden ausgeführt werden:

„Ausfallzeit der gehosteten Software“ bedeutet, dass sich der Kunde aufgrund von Fehlern in der gehosteten Software nicht beim Dashboard der gehosteten Software anmelden kann (sowohl vom Kunden als auch von Samsara bestätigt). Bitte beachten Sie, dass einzelne Hardware-Geräteausfälle nicht als Ausfallzeit der gehosteten Software gelten, aber von der Hardware-Garantierichtlinie von Samsara abgedeckt sein können, die im Abschnitt „Rückgabe der Hardwaregarantie“ unter https://www.samsara.com/de/support/hardware-warranty dargelegt ist.

„Betriebszeit der gehosteten Software“ bezeichnet die Gesamtzahl der Minuten in einem Kalendermonat abzüglich der Anzahl der Minuten der Ausfallzeit der gehosteten Software in einem Kalendermonat, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten in einem Kalendermonat, ausgedrückt als Prozentsatz.

„Service-Guthaben“: bezeichnet die Anzahl der Lizenztage für die Samsara-Software, die Samsara dem Kunden in Form einer Geldgutschrift auf der Rechnung des Kunden gutschreibt, nachdem eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung über die Nichteinhaltung der Service-Level-Garantie durch Samsara gemäß Abschnitt 3 (Kunden müssen Service-Guthaben anfordern) eingegangen ist.

2. Dienstleistungsvereinbarung. Während der zutreffenden Bestellformularlaufzeit beträgt Betriebszeit der gehosteten Software mindestens 99,99 % in jedem Kalendermonat (die „Dienstleistungsvereinbarung“). Wenn die Betriebszeit der gehosteten Software die Dienstleistungsgarantie in einem Kalendermonat nicht erfüllt und der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Bedingungen und dieses SLA nachkommt, dann hat der Kunde Anspruch auf folgende Servicegutschrift:

Betriebszeit der gehosteten Software (pro Monat)

Anzahl der Servicegutschriftstage

< 99.99% - ≥ 99.9%

3

< 99.9% - ≥ 99.0%

7

< 99.0% - ≥ 90.0%

15

< 90.0%

30

3. Der Kunde muss eine Servicegutschrift anfordern. Um eine der oben beschriebenen Servicegutschriften zu erhalten, muss der Kunde Samsara schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt benachrichtigen, an dem der Kunde Anspruch auf eine Servicegutschrift hat. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung verwirkt das Recht des Kunden auf eine Servicegutschrift.

4. Maximales Servicegutschrift. Der Gesamthöchstbetrag der Servicegutschrift, die Samsara dem Kunden für alle Ausfallzeiten der gehosteten Software ausstellt, die in einem einzelnen Kalendermonat auftreten, darf dreißig (30) Tage nicht überschreiten.

5. Ausschlüsse. Die Dienstleistungsgarantie gilt nicht für die Produkte, die diese Dienstleistungsgarantie (wie in der entsprechenden Dokumentation für solche Produkte angegeben) ausdrücklich ausschließen, oder für Ausfallzeiten der gehosteten Software, die teilweise oder vollständig durch Folgendes verursacht wurden: (i) Streiks, Engpässe, Unruhen, Aufstände, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, höhere Gewalt, Kriege, behördliche Maßnahmen, Arbeitsbedingungen, Erdbeben, Materialengpässe, Epidemien, Krankheiten, Ausfälle von Versorgungs- oder Kommunikations- oder elektronischen Systemen, oder andere Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen; (ii) Ausrüstung, Systeme, Netzwerke oder Infrastruktur von Kunden und/oder Dritten (die nicht unter der primären Kontrolle von Samsara liegen); (iii) Verletzung der Bedingungen oder dieses SLA oder unsachgemäßer Gebrauch der Produkte durch den Kunden; (iv) ein Cloud-Hosting-, Mobilfunk- oder Internetdienstanbieter eines Drittanbieters; (v) unsachgemäße Installation oder Beschädigung der Hardware oder teilweise oder vollständige Trennung dieser Hardware von der Ausrüstung; oder (vi) jede Ursache, die nicht ausschließlich Fehler in der gehosteten Software sind.

6. Exklusive Abhilfe. Dieses SLA legt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden fest, wenn Samsara die Dienstleistungsgarantie nicht einhält.