
Letzte Aktualisierung: Juni 2026
Master-Servicebedingungen von Samsara
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Willkommen bei Samsara. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (die „Vereinbarung“) sorgfältig durch, da sie Ihre Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen regeln.
1. Vereinbarung. Indem Sie auf ein Kästchen klicken, um Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung anzuzeigen, indem Sie ein Bestellformular oder einen anderen Vertrag abschließen, der auf diese Vereinbarung verweist, Produkte kaufen oder auf andere Weise ein Bestellformular oder einen anderen Vertrag mit Samsara, einem Samsara-Wiederverkäufer oder einer anderen juristischen oder natürlichen Person über den Kauf von Produkten abschließen, oder auf andere Weise auf die Produkte zugreifen und/oder sie verwenden, je nachdem, was früher eintritt, akzeptieren Sie diese Vereinbarung und erklären sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen oder Sie nicht berechtigt sind, auf die Produkte zuzugreifen und/oder sie zu verwenden, dürfen Sie nicht auf die Produkte zugreifen oder sie verwenden. Wenn Sie die Produkte im Namen eines Unternehmens (wie z. B. Ihres Arbeitgebers) oder einer anderen juristischen Person, die unser Kunde ist, nutzen, stimmen Sie dieser Vereinbarung im Namen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person zu und versichern, dass Sie die Befugnis haben, dieses Unternehmen oder diese juristische Person an diese Vereinbarung zu binden. Wenn Sie mit Samsara einen separaten Vertrag über den Kauf von Produkten oder die Bereitstellung von Produkten abgeschlossen haben, gilt diese Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einem solchen separaten Vertrag mit Samsara und dieser Vereinbarung hat jedoch der separate Vertrag mit Samsara Vorrang. Sie dürfen die Produkte nicht verwenden, wenn Sie unser Wettbewerber sind, wie in unserem alleinigen Ermessen festgelegt, es sei denn, Sie haben unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
2. Änderungen an Verträgen oder Dienstleistungen. Samsara kann die Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Wenn Samsara dies tut, wird Samsara Sie darüber informieren, indem die geänderte Vereinbarung auf den Diensten oder unserer Website veröffentlicht wird, oder durch andere Kommunikationswege mit Ihnen, unserem Kunden,. Es ist wichtig, dass Sie die Vereinbarung immer dann überprüfen, wenn Samsara sie ändert, denn wenn Sie die Produkte weiterhin nutzen, nachdem Samsara die geänderte Vereinbarung veröffentlicht oder Sie anderweitig darüber informiert hat, erklären Sie sich gegenüber Samsara damit einverstanden, an die geänderte Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn Sie der geänderten Vereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie die Produkte nicht weiter nutzen.
3. Lizenz. Vorbehaltlich der in diesem Vertrag oder einem entsprechenden Bestellformular festgelegten Bedingungen gewährt Samsara dem Kunden eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und widerrufliche Lizenz zur Nutzung und zum Zugriff auf die Samsara-Software (i) gemäß der Dokumentation, (ii) für die Anzahl und Art der im entsprechenden Bestellformular angegebenen Samsara-Softwarelizenzen und ausschließlich für die darin enthaltene Funktionalität und (iii) beginnend mit dem jeweiligen Lizenzstartdatum bis zum im Bestellformular festgelegten Lizenzablaufdatum oder der früheren Beendigung des Bestellformulars oder dieses Vertrags. Die Supportleistungen und die Service-Level-Vereinbarung (SLA) für die gehostete Software sind Bestandteil der Lizenzgewährung und setzen eine gültige Lizenz voraus. Samsara behält sich das Recht vor, die Nutzung der Samsara-Software durch den Kunden zu überwachen und den Zugriff des Kunden auf die Samsara-Software über den lizenzierten Umfang hinaus (z. B. den lizenzierten Funktionsumfang, die Anzahl der lizenzierten Benutzer oder die API-Nutzungsbeschränkungen, sofern zutreffend) jederzeit zu entfernen. Wenn der Kunde Samsara-Software über den Lizenzbereich hinaus nutzen möchte, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Samsara-Software-Lizenzen zu erwerben und, falls zutreffend, die entsprechende Hardware zu installieren, die diesen Anwendungsbereich umfasst. Sollte Samsara feststellen, dass der Kunde die Samsara-Software über den lizenzierten Umfang hinaus nutzt, behält sich Samsara das Recht vor, dem Kunden die entsprechenden Samsara-Softwarelizenzen, die diesen lizenzierten Umfang umfassen, zum jeweils gültigen Listenpreis in Rechnung zu stellen, und der Kunde verpflichtet sich, diese Beträge unverzüglich zu zahlen. Ferner stimmt der Kunde zu, dass er während der jeweiligen Lizenzlaufzeit gemäß einem Bestellformular seinen Samsara Software-Lizenzplan nicht auf einen niedrigeren Samsara Software-Lizenzplan herabstufen kann (z. B. von einer „Enterprise“-Lizenz auf eine „Premier“-Lizenz).
4. Lizenzbeschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes nicht ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Samsara zu tun oder zu versuchen: (i) die Produkte oder einzelne Elemente im Produkt, Samsaras Namen, Samsara-Markenzeichen, Logo oder andere proprietäre Informationen oder das Layout und Design eines Teils des Produkts weiterzuverkaufen, zu white-labeln oder zu reproduzieren; (ii) auf nichtöffentliche Bereiche der Samsara-Softwaresysteme zuzugreifen, diese zu manipulieren oder zu nutzen; (iii) unbefugten Zugang zu den Samsara-Softwaresystemen zu erhalten, diese zu stören, zu deaktivieren oder deren Sicherheit zu beeinträchtigen; (iv) jede technologische Maßnahme zum Schutz der Samsara-Softwaresysteme zu vermeiden, zu umgehen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu umgehen; (v) die Samsara-Software an Dritte zu übertragen, zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu verbreiten; (vi) Aspekte der Produkte ganz oder teilweise zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu zerlegen oder einem Reverse Engineering zu unterziehen; (vii) Open-Source- oder Copyleft-Software so zu verwenden, dass Samsara verpflichtet wäre, den Quellcode der Samsara-Produkte an Dritte weiterzugeben; (viii) eine Zugehörigkeit zu einer Person oder Organisation vorzutäuschen oder falsch darzustellen; (ix) die Produkte für Wettbewerbszwecke zu nutzen oder darauf zuzugreifen; (x) Benchmark-Tests an den Produkten durchzuführen; (xi) die Produkte zur Speicherung oder Übermittlung von Schadsoftware zu verwenden; (xii) die Produkte zu verwenden, um rechtswidrige, verleumderische, belästigende, bedrohliche oder anderweitig unzulässige Inhalte zu speichern, zu veröffentlichen, einzureichen, hoch- oder herunterzuladen, zu posten, zu kopieren oder anderweitig zu verbreiten, oder um Material zu speichern, zu veröffentlichen, einzureichen, hoch- oder herunterzuladen, zu verwenden, zu kopieren oder zu verbreiten, das gegen Datenschutzrechte Dritter verstößt; (xiii) gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen; (xiv) die Produkte in einer Weise zu verwenden, die gegen Samsaras Richtlinie zur akzeptablen Nutzung in dieser Vereinbarung verstößt; (xv) die Produkte in einem nicht unterstützten Land zu verwenden; oder (xvi) andere Personen oder Organisationen zu autorisieren, zu erlauben, zu ermutigen oder zu befähigen, eines der vorgenannten Handlungen vorzunehmen. Samsara hat das Recht, Verstöße gegen diesen Abschnitt oder Verhaltensweisen, die die Samsara-Softwaresysteme betreffen, zu untersuchen und sofort den gesamten oder einen Teil des Zugangs des Kunden zur Samsara-Software zu suspendieren oder zu beenden, wenn es vernünftigerweise vermutet oder feststellt, dass der Kunde gegen diesen Abschnitt verstoßen hat. Der Kunde verpflichtet sich, Samsara von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Forderungen und rechtlichen Verfahren sowie alle Haftungen, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltskosten) und Ausgaben im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diesen Abschnitt 4 und jeglicher damit verbundener Untersuchung schadlos zu halten, zu verteidigen und zu entschädigen. Samsara behält sich das Recht vor, den Produktzugang in nicht unterstützten Ländern einzuschränken. Samsara kann auch Strafverfolgungsbehörden konsultieren und mit ihnen zusammenarbeiten, um Nutzer, die gegen das Gesetz verstoßen, strafrechtlich zu verfolgen.
5. Produktaktualisierungen.
5,1 % Allgemein. Samsara verbessert die Produkte kontinuierlich und kann von Zeit zu Zeit (i) die Samsara-Software oder (ii) die Apps aktualisieren. Samsara kann die Produkte oder Teile davon jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen ändern oder einstellen, einschließlich der Änderung, Einstellung oder Entfernung von Features, die in einer Samsara-Softwarelizenz enthalten sind. Wenn Samsara die von Ihnen bestellte Samsara-Softwarelizenz gemäß dieser Vereinbarung vor Ablauf der entsprechenden Lizenz einstellt, ohne anzubieten, sie durch eine aktualisierte oder vergleichbare Version zu ersetzen, kann jede Partei das betreffende Bestellformular bezüglich der entsprechenden Samsara-Software-SKU kündigen und eine Rückerstattung für diese Produkte beantragen. Aktualisierungen oder Upgrades können Sicherheits- oder Fehlerbehebungen, Leistungsverbesserungen oder neue Funktionen beinhalten und können mit oder ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden veröffentlicht werden. Der Kunde stimmt hiermit solchen automatischen Aktualisierungen zu.
5.2. Feedback. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren Feedback zu den Produkten an Samsara zu geben. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jegliches Feedback zu den Produkten, das dem Samsara übermittelt wird, von Samsara zu Forschungs- und Entwicklungszwecken verwendet werden darf. Solches Feedback wird nur dann als „Kundendaten“ behandelt, wenn es innerhalb der Produkte hochgeladen oder verarbeitet wird. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Samsara alle Rechte, Titel und Interessen an sämtlichem Feedback erhält, das der Kunde oder ein im Namen des Kunden handelnder Dritter an Samsara übermittelt. Der Kunde überträgt hiermit unwiderruflich sämtliche Rechte, Ansprüche und Interessen, die er an solchem Feedback haben mag, an Samsara, und Samsara nimmt diese Übertragung hiermit an.
6. Zahlung und Steuern.
6,1. Zahlung. Die Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen des Kunden sind im Bestellformular festgelegt. Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist, gilt Folgendes: (i) Gebühren sind per Überweisung zu entrichten; (ii) für alle Überweisungen wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 3 % erhoben, vorbehaltlich geltenden Rechts, es sei denn, die Überweisung wird von Samsara per ACH veranlasst; in diesem Fall entfällt die Bearbeitungsgebühr; (iii) für verspätete Zahlungen wird eine Verspätungsgebühr von 1,5 % pro Monat erhoben; und (iv) wenn Lizenzzahlungen 30 Tage überfällig sind, kann Samsara den Dienst bis zur Begleichung der überfälligen Zahlungen aussetzen. Ferner sind alle Zahlungen, die an Samsara im Rahmen eines Bestellformulars geleistet werden, nicht erstattungsfähig, es sei denn, hierin oder im jeweiligen Bestellformular ist etwas anderes festgelegt. Samsara kann Kundenkontaktinformationen und Informationen über die Pünktlichkeit der Zahlungen des Kunden an Kreditauskunfteien, Kreditberichtsagenturen oder ähnliche Agenturen übermitteln. Wenn der Kunde eine Zahlung vornimmt, ohne anzugeben, für welche Rechnung sie gilt, behält sich Samsara das Recht vor, diese Zahlung auf alle ausstehenden Kundenrechnungen anzurechnen.
6,2. Steuern. Der Kunde ist für alle Zahlungen der anfallenden Steuern verantwortlich, unabhängig davon, wie sie im Rahmen dieser Vereinbarung ausgewiesen sind oder anfallen. Ist Samsara gemäß diesem Abschnitt rechtlich verpflichtet, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde verantwortlich ist, stellt Samsara dem Kunden eine Rechnung, und der Kunde erstattet Samsara alle im Namen des Kunden gezahlten oder zu zahlenden Steuern.
7. Konten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwaltung und den Schutz seiner Konten. Der Kunde verpflichtet sich, nur autorisierten Nutzern Zugriff auf die lizenzierte Samsara-Software zu gewähren und von diesen autorisierten Nutzern zu verlangen, die Konto-Login-Informationen, einschließlich Benutzernamen und Passwörtern, streng vertraulich zu halten und diese nicht an unautorisierte Personen weiterzugeben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überwachung und Kontrolle des Zugriffs auf die lizenzierte Samsara-Software sowie die Wahrung der Vertraulichkeit der Konto-Login-Informationen und aller bereitgestellten API-Token. Falls der Kunde oder ein autorisierter Nutzer erfährt, dass die Sicherheit der Konto-Login-Informationen kompromittiert wurde, muss der Kunde Samsara umgehend benachrichtigen und dieses Konto deaktivieren oder die Login-Informationen des Kontos ändern. Autorisierte Benutzer dürfen die lizenzierte Samsara-Software ausschließlich im Auftrag des Kunden und gemäß den hierin für den Kunden geltenden Bedingungen verwenden. Der Kunde ist für jeden Verstoß eines autorisierten Benutzers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar.
8. Kundendaten.
8,1. Eigentum und Nutzung. Kundendaten sind über die lizenzierte Samsara-Software zugänglich. Der Kunde ist Eigentümer aller Kundendaten, und Samsara wird die Kundendaten vertraulich behandeln. Der Kunde gewährt Samsara hiermit eine nicht-exklusive, übertragbare, sublizenzierbare, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Kopierung, Änderung, Erstellung abgeleiteter Werke auf Basis von, Anzeige und Verbreitung von Kundendaten im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Unterstützung, Verbesserung und Bereitstellung der Produkte. Das vorstehende Recht zur Nutzung der Kundendaten bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen, es sei denn, es ist gesetzlich verboten oder der Kunde verlangt bei Beendigung des Vertrags schriftlich, dass die Nutzung auf nicht personenbezogene Daten beschränkt wird. Samsara wird angemessene administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Kundendaten gewährleisten. Samsara wird Kundendaten nicht ohne Zustimmung des Kunden weitergeben, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben oder hierin gestattet. Der Kunde kann Kundendaten jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrags über die Export-Features im Samsara-Dashboard oder über die Samsara-API exportieren. Der Kunde erkennt an, dass einige Informationen möglicherweise nicht über das Samsara-Dashboard oder die API exportierbar sind. Wenn die relevante Samsara Software-Lizenz endet oder abläuft und der Kunde diese nicht verlängert, oder Kundendaten über die Samsara-Datenaufbewahrungsrichtlinien hinaus gespeichert wurden, können die entsprechenden Kundendaten sofort gelöscht werden.
8,2. Darstellung der Kundendaten und Garantie. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (i) er alle Rechte einholt und alle erforderlichen Offenlegungen gegenüber Mitarbeitern oder Dritten vornimmt bzw. alle erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen, Autorisierungen und/oder Vereinbarungen von diesen einholt, damit Samsara die Produkte bereitstellen und Kundendaten und -feedback gemäß dieser Vereinbarung erfassen, verwenden und weitergeben kann; (ii) keine Kundendaten oder -feedbacks die Rechte an geistigem Eigentum, die Privatsphäre, das Persönlichkeitsrecht oder sonstige Eigentumsrechte von natürlichen oder juristischen Personen verletzen; und (iii) er bei der Durchführung seiner Geschäftstätigkeit in Bezug auf Samsara und den Erhalt und die Nutzung der Produkte alle anwendbaren staatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften einhält. Sie erklären sich damit einverstanden, Samsara und gegebenenfalls deren Unterauftragnehmer von jeglichen Haftungsansprüchen, Schäden, Forderungen, Verlusten, Ansprüchen, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltskosten) und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden im Zusammenhang mit Kundenanweisungen oder aus einem Verstoß des Kunden gegen diesen Abschnitt 8.2 ergeben.
8.3. Datenschutz-Zusatzvereinbarung. Der Datenschutz-Zusatzvereinbarung legt die Parteien die Bedingungen fest, unter denen Samsara personenbezogene Daten im Namen des Kunden gemäß dieser Vereinbarung verarbeitet. Der Datenschutz-Zusatzvereinbarung ist Teil dieser Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen bezüglich personenbezogener Kundendaten. Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe „Verarbeitung“, „personenbezogene Daten“ und „personenbezogene Kundendaten“ sind alle im Datenschutz-Zusatzvereinbarung definiert.
9. Vertraulichkeit.
9,1. Vertrauliche Informationen. Zu den vertraulichen Informationen von Samsara gehören alle Informationen, die sich auf die Produkte beziehen, einschließlich der Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen, Pre-Launch-Angebote, Samsara-Software-Systeme oder Samsara-Kunden oder -Partner sowie alle Daten oder Informationen, die Samsara dem Kunden im Rahmen der Bereitstellung der Produkte zur Verfügung stellt. Zu den vertraulichen Kundeninformationen gehören Kundendaten sowie alle Daten oder Informationen, die der Kunde Samsara zum Zweck der Bewertung, Beschaffung oder Konfiguration der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die: (i) jetzt oder später allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass die Vertraulichkeitsverpflichtungen der empfangenden Partei verstoßen werden; (ii) der empfangenden Partei ohne Einschränkung hinsichtlich Nutzung oder Offenlegung bekannt war, bevor sie diese Informationen von der offenlegenden Partei erhielt; (iii) von der empfangenden Partei von einer dritten Partei erworben wird, die das Recht hat, sie offenzulegen, und die sie ohne Nutzungs- oder Offenlegungseinschränkung bereitstellt; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wird, ohne Nutzung, Kenntnis oder Verweis auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei.
9.2. Vertraulichkeitspflichten. Die empfangende Partei verpflichtet sich: (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich zu halten; (ii) solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben (außer an verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Vertreter oder Drittanbieter der empfangenden Partei bei der Ausführung dieser Vereinbarung unter angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen, oder außer wie von der offenlegenden Partei genehmigt); und (iii) keine solchen vertraulichen Informationen für irgendeinen Zweck zu verwenden, außer zur Ausführung gemäß dieser Vereinbarung oder wie von der offenlegenden Partei genehmigt. Ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in dem gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, sofern dies nicht durch geltendes Recht oder geltende Vorschriften untersagt ist, angemessene Anstrengungen unternimmt, die offenlegende Partei im Voraus über diese Anforderung zu informieren und auf Kosten der offenlegenden Partei in angemessener Weise mit dieser zusammenarbeitet, um eine solche Offenlegung zu verhindern, einzuschränken oder zu schützen.
10. Eigentumsrechte.
10.1. Dienstleistungen. Samsara und seine Lizenzgeber besitzen ausschließlich alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Dienstleistungen, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen durch Patent-, Urheber-, Marken- und andere Gesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder geschützt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken oder andere Eigentumsrechte zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken, die in den Dienstleistungen enthalten sind oder diese begleiten. Der Kunde überträgt hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Ansprüche, die ihm gegebenenfalls an den Dienstleistungen zustehen, an Samsara, und Samsara nimmt diese Übertragung hiermit an. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden dem Kunden keine Eigentumsrechte übertragen. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten Rechte gewährt Samsara keine weiteren Lizenzen oder Zugriffsrechte, weder ausdrücklich noch stillschweigend, an sonstiger Samsara-Software, sonstigen Dienstleistungen, Technologien oder geistigen Eigentumsrechten.
11. Nicht-Samsara-Produkte. Entscheidet sich der Kunde für die Nutzung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen, insbesondere im Hinblick auf den Datenaustausch zwischen Produkten und Nicht-Samsara-Produkten, erklärt er sich mit Folgendem einverstanden: (i) Er übernimmt die alleinige Verantwortung und alle Risiken, die sich aus der Nutzung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen und dem Inhalt, der Funktionalität oder der Verfügbarkeit von Nicht-Samsara-Produkten ergeben, einschließlich des Verzichts auf und der Freistellung von Samsara von jeglichen Ansprüchen, die direkt oder indirekt damit zusammenhängen; und (ii) Er verpflichtet sich, Samsara ohne Einschränkung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die direkt oder indirekt aus der Nutzung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen durch den Kunden entstehen oder damit in Zusammenhang stehen. SAMSARA stellt PRODUKT-Integrationen VON FREMDEN PRODUKTEN „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE Garantie UND NUR AUS KUNDENSPEZIFISCHEN GRÜNDEN ZUR VERFÜGUNG.
12. Öffentlichkeitsarbeit. Der Kunde erteilt Samsara hiermit die Erlaubnis, den Namen und das Logo des Kunden auf der Website von Samsara, in Pressemitteilungen, Kundenlisten, SEC-Einreichungen, Telefonkonferenzen zu den Geschäftsergebnissen sowie in Investoren- und Marketingmaterialien zu verwenden, um den Kunden als Kunden aufzuführen. Samsara wird jedoch den Namen, die Marken oder Logos des Kunden ohne vorherige Zustimmung des Kunden in keiner anderen Weise verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen der Marken-Nutzungsvereinbarung von Samsara einzuhalten, die unter https://www.samsara.com/resources/brand-assets/ verfügbar ist.
13. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum Ihrer Zustimmung, sei es durch Anklicken eines entsprechenden Kästchens, durch Unterzeichnung eines Bestellformulars oder eines anderen Vertrags, der auf diese Vereinbarung Bezug nimmt, durch den Kauf von Produkten oder den Abschluss eines Bestellformulars oder eines anderen Vertrags mit Samsara, einem Samsara-Wiederverkäufer oder einer anderen juristischen oder natürlichen Person über den Kauf von Produkten oder im Rahmen dessen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, oder durch den Zugriff auf und/oder die Nutzung der Produkte – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt – und endet mit dem (i) Ablaufdatum der Lizenz für das letzte aktive Bestellformular oder den letzten aktiven Vertrag, den Sie über den Kauf von Produkten oder im Rahmen dessen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, (ii) dem Ende Ihrer Berechtigung zum Zugriff auf und/oder zur Nutzung der Produkte oder (iii) der vorzeitigen Beendigung dieser Vereinbarung gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
13,1. Erneuerung. Sofern Sie Samsara nicht mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum der Lizenz schriftlich über Ihre Absicht informieren, die automatische Verlängerung des entsprechenden Bestellformulars oder eines anderen Vertrags, den Sie für den Kauf von Produkten abgeschlossen haben oder in dessen Rahmen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, zu kündigen, kann Samsara nach eigenem Ermessen Ihre Lizenzlaufzeit für die entsprechenden oder im Wesentlichen gleichwertigen Produkte mit Wirkung zum Ablaufdatum der Lizenz um einen Zeitraum verlängern, der maximal dem der folgenden Zeiträume entspricht: (i) ein Jahr, (ii) der gleiche Zeitraum wie die unmittelbar vorhergehende Lizenzlaufzeit oder (iii) ein Zeitraum, um die Ablaufdaten der Lizenz mit einer anderen Ihrer aktiven Bestellungen abzugleichen (jeder dieser Zeiträume wird als Verlängerungszeitraum bezeichnet). Vorbehaltlich der im vorstehenden Satz dargelegten Verlängerungsrechte von Samsara können Sie und Samsara einvernehmlich vereinbaren, zum Ablaufdatum Ihrer Lizenz ein neues Bestellformular zur Verlängerung Ihrer Lizenzlaufzeit abzuschließen, wobei dieses neue Bestellformular zusätzliche oder andere Produkte oder Lizenzbedingungen enthalten kann, soweit dies einvernehmlich vereinbart wird. Wenn Samsara Ihre Lizenzlaufzeit automatisch verlängert, ohne dass der Kunde ein neues Bestellformular wie im ersten Satz dieses Absatzes ausfüllt, bleibt Ihre Zahlungsmethode wie auf dem ursprünglichen Bestellformular angegeben (z. B. monatlich, wenn Ihnen monatliche Zahlungen gestattet wurden, oder jährlich, wenn Ihnen jährliche Zahlungen oder eine Vorauszahlung gestattet wurden). Wird Ihre Lizenzlaufzeit nach Ablauf der unmittelbar vorhergehenden Lizenzlaufzeit verlängert und gestattet Ihnen Samsara nach eigenem Ermessen, die betreffenden Produkte während dieses Übergangszeitraums weiterhin zu nutzen, so gilt diese Vereinbarung auch für diese Nutzung. Samsara behält sich das Recht vor, (i) Ihnen diese Nutzung zum Preis der Verlängerungslizenz in Rechnung zu stellen (und der Kunde verpflichtet sich, diese Beträge unverzüglich zu zahlen) und (ii) den Beginn der neuen Lizenzlaufzeit auf den Tag nach Ablauf der unmittelbar vorhergehenden Lizenzlaufzeit festzulegen. Bitte schreiben Sie renewals@samsara.com bei Fragen zur automatischen Verlängerung per E-Mail.
13,2. Kündigung. Samsara kann diese Vereinbarung, jedes Bestellformular sowie Ihren Zugang zur und Ihre Nutzung der Samsara-Software nach eigenem Ermessen jederzeit durch vorherige Benachrichtigung beenden. Wenn Samsara jedoch aus Gründen der Bequemlichkeit kündigt und nicht wie anders in dieser Vereinbarung oder dem geltenden Bestellformular festgelegt oder aufgrund Ihres Verstoßes kündigt, wird Samsara Ihnen eine Rückerstattung gewähren. Sofern hier oder im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, kann ein Bestellformular, einschließlich aller Verlängerungsbestellformulare, nicht vor dem jeweiligen Lizenzablaufdatum gekündigt werden.
13.3. Auswirkung der Kündigung. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags bleiben die folgenden Abschnitte dieses Vertrags weiterhin gültig: 4 (Lizenzbeschränkungen), 5.2 (Feedback), 6 (Zahlung und Steuern), 8 (Kundendaten), 9 (Vertraulichkeit), 10 (Schutzrechte), 13 (Laufzeit), 14 (Gewährleistungsausschluss), 15 (Haftungsbeschränkung), 16 (Streitbeilegung und anwendbares Recht), 17 (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Auf Wunsch des Kunden und vorbehaltlich der Datenaufbewahrungs- und Datensicherungsrichtlinien von Samsara löscht und entfernt Samsara sämtliche Kundendaten auf der gehosteten Software.
14. Garantieausschluss.
14.1. Garantieausschlüsse. DIE PRODUKTE WERDEN „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT. Ohne das Vorstehende einzuschränken, schließt Samsara ausdrücklich jegliche Gewährleistung der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie jegliche Gewährleistungen aus, die sich aus dem Geschäftsverkehr oder der Handelsüblichkeit ergeben. Eine aktive Aufsicht durch Fahrer und Personal ist auch dann erforderlich, wenn die Produkte im Einsatz sind, und zwar auch dann, wenn es sich bei den Produkten nicht um ein System zur Vermeidung oder Verhinderung von Unfällen handelt. DER KUNDE IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR ALLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNGEN, MAUTGEBÜHREN UND ANDERE VERKEHRS- ODER RECHTSVERSTÖSSE IN BEZUG AUF SEINE FAHRZEUGE UND AUSRÜSTUNG, AUCH WENN DIE PRODUKTE IN GEBRAUCH SIND. DER KUNDE ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS DIE PRODUKTE KEIN ERSATZ FÜR SICHERES UND RECHTMÄSSIGES FAHREN UND DEN UNTERNEHMENSGEBRAUCH ODER ANDERES ANGEMESSENES VERHALTEN DES PERSONALS ODER AM ARBEITSPLATZ SIND UND DASS DER KUNDE DIE PRODUKTE NICHT ALS SYSTEM ZUR VERMEIDUNG ODER VERHINDERUNG VON UNFÄLLEN VERWENDEN DARF. Samsara gibt keine Garantie, dass die Produkte die Anforderungen des Kunden erfüllen oder ununterbrochen, sicher oder fehlerfrei verfügbar sind. Samsara übernimmt keine Garantie für die Qualität, Genauigkeit, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von Analysen oder Kundendaten.
15. Haftungsbeschränkung.
15.1. Keine Folgenschäden. WEDER SAMSARA NOCH DER KUNDE NOCH ANDERE AN DER HERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER PRODUKTE BETEILIGTE UNTERNEHMEN HAFTEN FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAF-, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINNS, DATENVERLUST ODER VERLUST DES FIRMENWERTS, DIENSTUNTERBRECHUNGEN, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER PRODUKTE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF GARANTIE, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE BERUHEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, SELBST WENN DIE HAFTUNG BESCHRÄNKT IST. Das hierin dargelegte Heilmittel hat sich als unwirksam erwiesen und seinen wesentlichen Zweck verfehlt. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folgeschäden oder Nebenschäden gesetzlich verboten, sodass die obige Beschränkung möglicherweise nicht zutrifft.
15.2. Großbuchstaben Mit Ausnahme von (i) etwaigen in dieser Vereinbarung festgelegten Entschädigungsverpflichtungen des Kunden, (ii) Verstößen des Kunden gegen Abschnitt 4 (Lizenzbeschränkungen) und (iii) Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß einem Bestellformular übersteigt die Gesamthaftung beider Parteien, einschließlich gegenüber der anderen Partei und ihren verbundenen Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung oder Nichtnutzung der Produkte ergibt, in keinem Fall die Beträge, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an Samsara gezahlt hat, oder falls der Kunde keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Samsara hatte (zum Beispiel durch eine kostenlose Testphase), 100,00 $.
15.3. DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN DER SCHADENSREGELUNG SIND GRUNDLEGENDE BESTANDTEILE DER VEREINBARUNG ZWISCHEN SAMSARA UND DEM Kunden.
16. Streitbeilegung und geltendes Recht.
16.1. Schlichtung. Mit Ausnahme von Streitigkeiten über Anwaltskosten und -gebühren wird jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der Nutzung der Produkte durch den Kunden ergibt und die nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Zustellung einer Streitigkeitsanzeige durch eine Partei an die andere von den Parteien beigelegt werden kann, nach Wahl von Samsara endgültig und ausschließlich an einem der folgenden Orte entschieden: (i) vertrauliches Schiedsverfahren in San Francisco, Kalifornien, USA, in englischer Sprache gemäß den jeweils geltenden JAMS-Regeln durch einen oder mehrere Wirtschaftsschiedsrichter mit umfangreicher Erfahrung in der Beilegung komplexer Streitigkeiten aus Handelsverträgen oder (ii) die staatlichen oder Bundesgerichte in San Francisco, Kalifornien. Wenn Samsara sich für ein Schiedsverfahren gemäß diesem Abschnitt 16.1 entscheidet, einschließlich durch die Angabe, dass es sich für ein Schiedsverfahren entscheiden würde, wenn die Streitigkeit nicht von den Parteien beigelegt werden kann, vereinbaren die Parteien, dass der/die Schiedsrichter die volle Befugnis haben, einstweiligen und dauerhaften Unterlassungsanspruch, Schadensersatz und alle anderen nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder anderweitig nach geltendem Recht verfügbaren Rechtsbehelfe zuzusprechen, und dass jeder gemäß den JAMS-Regeln ernannte Notfallschiedsrichter die Befugnis hat, Notfallmaßnahmen gemäß diesen Regeln zu gewähren.
16.2. Verzicht auf Sammelklagen. Alle Verfahren zur Schlichtung oder Beilegung eines Streits, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte durch den Kunden in einem Forum ergibt, werden ausschließlich individuell geführt und nicht als Sammelklage, konsolidierte Klage, private Generalstaatsanwaltsklage oder andere repräsentative Klage. Sie verzichten ausdrücklich auf Ihr Recht, eine Sammelklage einzureichen, an einer Sammelklage teilzunehmen oder auf Sammelbasis Rechtsschutz zu suchen. Sofern Samsara nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, wird der Schiedsrichter oder sonstige Entscheidungsträger die Ansprüche mehrerer Personen oder Organisationen nicht zusammenfassen.
16.3. Geltendes Recht. Mit Ausnahme von Streitigkeiten bezüglich Anwaltsgebühren und -kosten, unterliegt diese Vereinbarung und alle daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, unabhängig von den Kollisionsbestimmungen. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Schiedsvereinbarung sind ausschließliche Zuständigkeit und Gerichtsstand für Klagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte durch den Kunden ergeben, die staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte im Bezirk San Francisco, Kalifornien, USA, und beide Parteien stimmen der Zuständigkeit dieser Gerichte in Bezug auf solche Klagen zu.
16,4. Verantwortung für Anwaltsgebühren und Kosten. Sie erklären sich damit einverstanden, sämtliche Anwaltskosten und sonstigen Kosten zu tragen, die Samsara im Zusammenhang mit Folgendem entstehen: (i) der Übertragung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder der Nutzung der Produkte durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, an den von Samsara gemäß diesem Vertrag gewählten Gerichtsstand, einschließlich der Anwaltskosten und sonstigen Kosten von Samsara zur Durchsetzung eines Schiedsverfahrens; und (ii) der Durchführung eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens in Streitigkeiten, in denen Samsara die obsiegende Partei ist. Wenn Samsara ein Angebot zur Beilegung eines Streits unterbreitet und das endgültige Urteil gegen Samsara eine Haftung vorsieht, die niedriger ist als der Betrag des Angebots, gilt Samsara als die obsiegende Partei. Samsara haftet in keinem Fall für die Gebühren oder Kosten Ihrer Anwälte.
16,5. Streitigkeiten in Bezug auf Anwaltsgebühren und Kosten. Nach Abschluss eines in Abschnitt 16 (Streitbeilegung) vorgesehenen Hauptverfahrens wird die Frage des Anspruchs auf Anwaltsgebühren und Kosten, einschließlich der Entstehung, des Bestehens, des Umfangs, der Gültigkeit und der Durchsetzung von Abschnitt 16.4 (Verantwortung für Anwaltsgebühren und Kosten), in einem separaten und vertraulichen eintägigen Schiedsverfahren in Las Vegas, Nevada, von einem Wirtschaftsschiedsrichter mit umfangreicher Erfahrung in der Beilegung komplexer Streitigkeiten aus Handelsverträgen und der Anwendung des Rechts von Nevada entschieden. Die Frage wird innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Beginn des Schiedsverfahrens ausschließlich auf Grundlage schriftlicher Stellungnahmen und der Argumentation des Anwalts entschieden, ohne Beweisaufnahme oder Zeugenaussagen. Die JAMS-Regeln gelten ansonsten für das Verfahren gemäß Abschnitt 16.4, und Anwaltsgebühren und -kosten werden Samsara zugesprochen, wenn es die obsiegende Partei ist.
17. Allgemeine Bedingungen.
17.1. Ergänzende Nutzungsbedingungen. Die ergänzenden Nutzungsbedingungen von Samsara gelten für Ihren Zugang und die Nutzung der Produkte, soweit zutreffend.
17.2. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit allen anwendbaren ergänzenden Nutzungsbedingungen und dem jeweiligen Bestellformular die gesamte und ausschließliche Übereinkunft zwischen Samsara und Ihnen in Bezug auf die Produkte und den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen Samsara und Ihnen in Bezug auf die Produkte und den Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass es eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen Samsara und dem Kunden begründet. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Zusicherungen, Garantien, Erklärungen oder Zusicherungen verlassen hat, die von oder im Namen von Samsara abgegeben oder gegeben wurden, mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Vereinbarung dargelegten. Im größtmöglichen Umfang des geltenden Rechts erkennt der Kunde zudem an und stimmt zu, dass die einzigen Rechtsmittel bei Verletzungen solcher ausdrücklicher Garantien oder Zusicherungen die ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehenen sind. Zur Klarstellung vereinbaren die Parteien, dass sämtliche Click-Through-, Hyperlink- oder ähnliche Standard-Geschäftsbedingungen des Kunden, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit Zahlungsportalen des Kunden oder dem Onboarding von Samsara als Lieferant des Kunden, ungültig sind und keine Wirkung haben, ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen eines Bestellformulars und dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen des Bestellformulars Vorrang vor dieser Vereinbarung; vorausgesetzt, dass, soweit anwendbar, (a) wenn ein Kauf oder eine Beschaffung im Rahmen einer Bestellung auch durch ein Angebot dokumentiert ist, ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen in dieser Vereinbarung oder der jeweiligen Bestellung, (i) im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Bestellung und diesem Angebot die Bestimmungen des Angebots Vorrang haben und keine zusätzlichen Bestimmungen in dieser Bestellung, die nicht in diesem Angebot enthalten sind, Anwendung finden; und (ii) der Kunde sicherstellt, dass diese Bestellung auf dieses Angebot verweist und identische Bedingungen enthält. (b) Bei Bestellungen, die von einem Samsara-Wiederverkäufer ausgestellt werden und bei denen der jeweilige Kauf oder die Beschaffung von Produkten nicht auch durch ein Angebot dokumentiert ist, haben ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen in dieser Vereinbarung, der Wiederverkäufervereinbarung zwischen diesem Wiederverkäufer und Samsara oder der jeweiligen Bestellung im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Bestellung und der Wiederverkäufervereinbarung die Bestimmungen der Wiederverkäufervereinbarung Vorrang; zusätzliche Bestimmungen, die in dieser Bestellung enthalten sind, aber nicht in dieser Wiederverkäufervereinbarung, finden keine Anwendung. Jede Bestellung dient ausschließlich der besseren Aufbewahrung durch den Kunden, und das Bestehen einer Bestellung oder einer Lieferung von Produkten an den Kunden nach Erhalt einer Bestellung gilt nicht als Bestätigung oder Zustimmung zu den mit einer solchen Bestellung verbundenen Bedingungen und gilt auch nicht als Änderung, Ersetzung, Ersetzung oder Ergänzung der Vereinbarung oder des geltenden Angebots. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar halten, wird diese Bestimmung im größtmöglichen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in voller Kraft und Wirkung. Sie dürfen diese Vereinbarung weder gesetzlich noch anderweitig ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Samsara abtreten oder übertragen. Jeder Versuch Ihrerseits, diesen Vertrag ohne diese Zustimmung abzutreten oder zu übertragen, ist nichtig. Samsara kann diesen Vertrag ohne Einschränkung frei abtreten oder übertragen. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist diese Vereinbarung ausschließlich für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute. Nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt oder geeignet, einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einer Partei ein gesetzliches oder billigkeitsrechtliches Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art aus oder aufgrund dieser Vereinbarung zu gewähren. Der Kunde hat kein Recht, Ansprüche aus diesem Vertrag gegen verbundene Unternehmen von Samsara, Mitarbeiter, Direktoren, Führungskräfte, Aktionäre, Wiederverkäufer, Empfehlungsgeber, Versicherungen oder sonstige Vertriebspartner geltend zu machen. Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die Samsara im Rahmen dieser Vereinbarung bereitstellt, einschließlich solcher bezüglich Änderungen dieser Vereinbarung, werden übermittelt: (i) per E-Mail; (ii) durch Veröffentlichung auf Samsaras Website; oder (iii) durch Veröffentlichung in den Diensten. Bei Mitteilungen per E-Mail gilt das Eingangsdatum als das Datum, an dem eine solche Mitteilung übermittelt wird. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung. Der Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet wird. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt, beeinträchtigt die Ausübung eines Rechtsmittels durch eine der Parteien nicht deren sonstige Rechtsmittel aus diesem Vertrag oder anderweitig. Die Überschriften und Titel der Abschnitte und Unterabschnitte dieser Vereinbarung dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung, Auslegung oder Interpretation der einzelnen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
17,3. akzeptable Nutzung. Der Kunde darf und darf keinem Drittanbieter, einschließlich seiner autorisierten Nutzer, erlauben, (a) die Produkte zu verwenden: (i) für unangemessene, unzulässige, diskriminierende, illegale oder anderweitig schädliche Zwecke (z. B. unbefugtes Nachverfolgen oder Aufzeichnen, z. B. nach der Übertragung oder dem Verkauf von Nicht-Samsara-Geräten) oder (ii) einen Verstoß gegen die Rechte anderer zu begehen oder zu fördern, darunter ohne Einschränkung gesetzliche Rechte (z. B. geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte) oder Menschenrechte (d. h. die Rechte aller Menschen unabhängig von Rasse, Geschlecht, Nationalität, Ethnie, Sprache, Religion oder einem anderen Status, einschließlich ohne Einschränkung des Rechts auf Leben und Freiheit, Freiheit von Sklaverei und Folter, Meinungs- und Meinungsfreiheit, Recht auf Arbeit und Bildung, und viele weitere), jeweils wie es vernünftigerweise von Samsara bestimmt wurde; oder (b) missbräuchliches, belästigendes, bedrohliches, beleidigendes, stalkendes oder anderweitig unangemessenes Verhalten gegenüber einer Person oder Einheit begehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Samsara oder seine Mitarbeiter, Agenten, Dienstleister, Partner oder andere Kunden. Um einen möglichen Missbrauch oder Verstoß zu melden, senden Sie bitte eine E-Mail an abuse@samsara.com oder übermitteln Sie eine anonyme Meldung über https://samsara-external.allvoices.co/.
17,4. Exportbeschränkungen. Der Kunde darf die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze der Vereinigten Staaten oder anderer anwendbarer Rechtsordnungen verwenden. Der Kunde darf die Produkte nicht verwenden, wenn er selbst oder in seinem Auftrag eine eingeschränkte Person oder Organisation ist, einschließlich derjenigen, die auf der Liste der besonders designierten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums, der Liste der abgelehnten Personen oder Organisationen des US-Handelsministeriums, der Sperrliste des US-Außenministeriums oder einer ähnlichen Liste gesperrter Parteien stehen, ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung. Der Kunde darf die Produkte nicht exportieren, erneut exportieren oder übertragen, wenn sie direkt oder indirekt in verbotenen Aktivitäten gemäß Teil 744 der U.S. Export Administration Regulations oder in geltenden Exportkontroll- oder Sanktionsgesetzen verwendet werden, einschließlich bestimmter nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen, Raketensysteme oder unbemannter Luftfahrzeug-Endanwendungen.
17,5. Höhere Gewalt. Samsara haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund höherer Gewalt und gilt auch nicht als im Verzug oder vertragsbrüchig. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis oder jeder Umstand, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Samsara liegt, wie zum Beispiel Krieg, Feindseligkeiten, höhere Gewalt, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Streiks oder Arbeitsbedingungen, Materialknappheit, Epidemien, Krankheiten, staatliche Maßnahmen oder der Ausfall von Versorgungs-, Transport- oder Kommunikationssystemen.
17,6. Kontaktinformationen Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung oder den Produkten haben, wenden Sie sich bitte an Samsara unter info@samsara.com.
18. Definitionen.
18.1. „Konto“ bezeichnet die Konten, die der Kunde erstellt, um auf die gehostete Software und die Apps zuzugreifen.
18.2. „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler den Kunden kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht.
18,3. "Apps" bezeichnet Softwareanwendungen für Smartphones und Tablets, die von Samsara über Google Play oder den Apple App Store verteilt und zur Bereitstellung der Produkte verwendet werden.
18,4. „Autorisierter Nutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter, Partner und/oder Auftragnehmer des Kunden, die der Kunde autorisiert, die lizenzierte Samsara-Software ausschließlich in seinem Namen zu verwenden.
18,5 "<span marks=\" \" style=\"\">Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle technischen, finanziellen oder geschäftlichen Informationen, die von einer Partei an die andere Partei weitergegeben werden und die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung als "vertraulich" oder "proprietär" gekennzeichnet oder identifiziert sind; oder (ii) unter den gegebenen Umständen von einer Person, die ein vernünftiges geschäftliches Urteilsvermögen ausübt, als vertraulich oder proprietär verstanden werden.
18,6. „Kunde“ oder „Sie“ bezeichnet das Unternehmen oder die juristische Person, für die Sie diese Vereinbarung annehmen, sowie deren verbundene Unternehmen, die Bestellformulare unterzeichnen (für jedes dieser verbundenen Unternehmen ausschließlich in Bezug auf die von ihm unterzeichneten Bestellformulare und solange es ein verbundenes Unternehmen des Kunden bleibt).
18,7. „ Kundendaten“ bezeichnet kundenspezifische Daten, die durch die Nutzung installierter Hardware durch den Kunden erfasst werden, Daten oder Code, die vom Kunden oder in seinem Namen (auch über Nicht-Samsara-Produkte) in Apps und gehostete Software übermittelt werden, sowie die Analysen, Berichte und Benachrichtigungen, die von den Produkten generiert werden, welche diese Daten enthalten. Zur Klarstellung: Kundendaten umfassen keine Dienstleistungen.
18,8. „Datenschutz-Addendum“ bezeichnet das Addendum, das sich unter https://www.samsara.com/data-protection-addendum befindet.
18. 9. "<span marks=\"\" style=\"\">Dokumentation" bezeichnet alle Produkt-Training, technischen Dienstleistungen, Richtlinien oder Dokumentationen, die dem Kunden über die Samsara-Website zur Verfügung stehen, einschließlich unter <a uri=\" \">https://kb.samsara.com/ oder dem Kunden anderweitig von Samsara zur Verfügung gestellt.
18.10. „Feedback“ bezeichnet alle Kommentare, Vorschläge und sonstiges Feedback, das der Kunde Samsara im Zusammenhang mit den Produkten gibt, sei es direkt über die Produkte oder auf anderem Wege (z. B. Umfragen, E-Mails, Tests und/oder andere Kommunikationen).
18.11. „Hosted Software“ bezeichnet Samsaras cloudgehostete Softwareplattform, einschließlich der online zugänglichen Schnittstelle.
18.12. „SLA für gehostete Software“ bezeichnet die Hosted Software Service-Level-Vereinbarung gemäß https://www.samsara.com/legal/hosted-software-sla.
18,13 „JAMS Rules“ bezeichnet die Schiedsordnung und -verfahren der Judicial Arbitration and Mediation Services, Inc.
18,14 „Lizenzablaufdatum“ bedeutet (a) das spätere von (i) dem ursprünglichen Lizenzkündigungsdatum, das im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, das Sie für den ursprünglichen Kauf von Produkten abgeschlossen haben oder unter dem Ihnen die Produkte ursprünglich zur Verfügung gestellt wurden („Ursprüngliche Laufzeit“), und (ii) dem Ende der dann aktiven Verlängerungslaufzeit (wie unten definiert); oder (b) falls zutreffend, für Bestellungen, die von einem Samsara-Wiederverkäufer ausgestellt wurden, bei denen der entsprechende Kauf oder die Beschaffung von Produkten nicht auch durch ein Angebot dokumentiert ist, ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung, der Wiederverkäufervereinbarung zwischen dem Wiederverkäufer und Samsara oder der entsprechenden Bestellung, drei (3) Jahre ab dem Startdatum der Lizenz.
18,15. "Lizenz-Startdatum" bedeutet (i) den Tag, an dem Samsara die betreffende Samsara-Softwarelizenz aktiviert, indem es dem Kunden eine Anspruchsnummer und Zugang zur gehosteten Software gibt (zur Klarstellung: Wenn die mit einer damals nicht aktivierten Samsara-Software-Lizenz verbundene Hardware unter dem entsprechenden Bestellformular an den Kunden verschickt wird, ist das Aktivierungsdatum der Tag des Versands der Hardware); oder (ii) ungeachtet des Vorstehenden, falls der Kunde die Lizenzlaufzeit einer zuvor aktivierten Samsara-Softwarelizenz verlängert, am Tag, an dem Samsara den Zugriff des Kunden auf die gehostete Software für die Verlängerungslizenz verlängert. Bei Bestellungen, die von einem Samsara-Wiederverkäufer ausgestellt werden, hat die Definition des Lizenzbeginns in diesem Abschnitt Vorrang vor allen entgegenstehenden Bestimmungen in der Wiederverkäufervereinbarung zwischen diesem Wiederverkäufer und Samsara sowie in der jeweiligen Bestellung.
18,16 "Lizenzierter Umfang" bezeichnet den Zugang des Kunden zur Samsara-Software basierend auf der Anzahl und Art der im jeweiligen Bestellformular angegebenen Samsara-Softwarelizenzen und der darin enthaltenen Funktionalität.
18,17 „Bösartiger Code“ bezeichnet Code, Dateien, Skripte, Agenten, Software oder Programme, die dazu bestimmt sind, Schaden anzurichten oder unbefugten Zugriff zu ermöglichen, darunter zum Beispiel Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojaner.
18,18. „Nicht-Samsara-Produkte“ bezeichnet webbasierte, Offline- oder mobile Anwendungen oder andere Ressourcen, Benutzer, Daten, Systeme, Netzwerke, Produkte, Dienstleistungen, Nicht-Samsara-Geräte, Hardware oder Softwarefunktionen, die vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt werden und die mit den Produkten interoperabel sind, integriert sind und/oder Daten mit ihnen austauschen.
18,19 "Nicht-Samsara-Produktintegration" bezeichnet Nicht-Samsara-Produktverknüpfungen oder die Möglichkeit, Daten zu oder von Nicht-Samsara-Produkten zu integrieren oder zu interagieren, zu importieren oder zu exportieren, Zugriff zu gewähren oder von ihnen zugänglich zu sein.
18,20 „Bestellformular“ bezeichnet das geltende Angebot oder die Bestellung, die den Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder Lizenzen dafür festlegt. Mit der Unterzeichnung eines Bestellformulars erklärt sich ein Kundenaffiliate damit einverstanden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein, als wäre er der Kunde selbst, und der Kunde und der betreffende Kundenaffiliate haften gesamtschuldnerisch gemäß diesem Bestellformular. Zur Klarstellung: Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren oder Samsara dies genehmigt, gelten die Preis- und Zahlungsbedingungen eines Bestellformulars nur für das im Bestellformular genannte Kunden und nur für den im Rahmen dieses Formulars getätigten Kauf. Sie gelten nicht für andere Formulare, einschließlich Erst- oder Verlängerungsformulare, die von diesem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen abgeschlossen werden. „Parteien“ bezeichnet den Kunden zusammen mit Samsara Inc.
18,21 „Produkte“ bedeutet Hardware und Dienstleistungen. Zur Klarstellung: Zu den Produkten gehören keine Produkte, die nicht von Samsara stammen.
18,22 „Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet Trainings, Beratungen oder sonstige professionelle Dienstleistungen, die Samsara dem Kunden (i) gemäß einem separaten Bestellformular, (ii) nach alleinigem Ermessen von Samsara oder (iii) nach anderweitiger einvernehmlicher Vereinbarung zwischen den Parteien erbringt.
18,23 „Bestellung“ bezeichnet eine Bestellung oder ein ähnliches Bestelldokument, das vom Kunden an Samsara ausgestellt und von Samsara angenommen wurde und den Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder Lizenzen dafür regelt.
18,24 „Angebot“ bezeichnet ein von Samsara ausgestelltes und vom Kunden ausgeführtes Angebot, das den Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder deren Lizenzen beinhaltet.
18,25 "Rückerstattung" bezeichnet einen Betrag, der dem Kunden (oder nach Samsaras alleinigem Ermessen an einen Dritten, der Samsara für die Beschaffung von Produkten durch den Kunden unter dem entsprechenden Bestellformular bezahlt hat, einschließlich eines Wiederverkäufers, Kreditgebers oder sonstigen Dritten) gemäß dieser Vereinbarung erstattet wird, der (i) den Gebühren entspricht, die für die verbleibende Zeit in einer entsprechenden Lizenzlaufzeit im Voraus an Samsara gezahlt werden, anteilig zum Zeitraum zwischen (a) dem Ende der Kündigung, und (b) dem Lizenzablaufdatum für das entsprechende Bestellformular, und (ii) Gebühren, die an Samsara für die Kosten der gekauften Hardware gezahlt werden (falls zutreffend)." Zur Vermeidung von Zweifeln kann eine Rückerstattung nur so ausgestellt werden, wie ausdrücklich im Folgenden vorgesehen.
18,26. „Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet jede Verlängerungslizenzlaufzeit der entsprechenden Produkte nach der ursprünglichen Laufzeit. Wird die Lizenzlaufzeit des Kunden nach Ablauf der unmittelbar vorhergehenden Lizenzlaufzeit um einen bestimmten Zeitraum verlängert und gestattet Samsara dem Kunden nach eigenem Ermessen, die betreffenden Produkte während dieses Zwischenzeitraums weiterhin zu nutzen, so gilt diese Vereinbarung auch für diese Nutzung.
18,27 „Samsara Software“ bezeichnet die Apps, Firmware und gehostete Software sowie alle Verbesserungen, Entwicklungen, Modifikationen, Patches, Updates und Upgrades, die Samsara entwickelt oder bereitstellt, sowie Support-Services.
18,28 "Samsara Software Systems" bezeichnet die Samsara-Software sowie alle Netzwerke, Systeme, Produkte, Hardware, Dienstleistungen oder Daten von Samsara, seinen Anbietern, seinen Partnern, seinen Kunden oder einem anderen Drittanbieter, die mit dieser Samsara-Software integriert oder mit ihr verbunden sind.
18,29 „Services“ bezeichnet die Samsara-Software, Nutzungsdaten und professionelle Dienstleistungen.
18,30 „Ergänzende Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die ergänzenden Nutzungsbedingungen, die bei https://www.samsara.com/legal/supplemental-terms-of-service und die gegebenenfalls für Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung der Produkte gelten.
18,31. „Support Services“ bezeichnet die in www.samsara.com/support beschriebenen Kundendienstleistungen, und Dokumentation, jedoch ohne jegliche professionelle Dienstleistungen.
18,32 „Steuern“ bezeichnet Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche behördliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich zum Beispiel Mehrwert-, Verkaufs-, Gebrauchs- oder Quellensteuern, die von jeder beliebigen Gerichtsbarkeit festgesetzt werden können.
18,33 „Bedingungen“ oder„Vereinbarung“ bezeichnet diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen einschließlich aller Änderungen oder Ergänzungen, die diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen modifizieren.
18,34 „Nutzungsdaten“ bezeichnet alle anonymisierten, de-identifizierten und/oder aggregierten Daten und/oder öffentlich verfügbare Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte durch den Kunden.