Effizienz

BGL-Forderungskatalog: Warum eine zentrale EU-Datenbank für Grenzübertritte grenzüberschreitende Flotten schon jetzt betreffen sollte

September 21, 2026

Juri Jarkowski

Team Lead, Account Executive

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Anfang September hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) einen achtseitigen Forderungskatalog für Änderungen am EU-Verkehrsrecht vorgelegt. Im Kern geht es um eines: Daten, die der Smart Tacho 2 ohnehin schon automatisch erfasst, sollen europaweit zentral ausgewertet werden. Für Fuhrparkleiter international tätiger Transportunternehmen lohnt sich deshalb ein genauer Blick, was davon bereits geltendes Recht ist und was neu hinzu käme.

Was der BGL konkret fordert

Der Forderungskatalog bündelt mehrere Vorschläge zur Anpassung des EU-Mobilitätspakets. Zentral ist die Idee, Grenzübertritte, die der Smart Tacho 2 bereits automatisch über GNSS-Signale registriert, künftig automatisiert an ein zentrales, von der EU-Kommission betriebenes Informationssystem zu übermitteln. Dieses System soll ungewöhnliche oder wiederholte Auslandsaufenthalte erkennen und Kontrollbehörden EU-weiten elektronischen Zugriff auf Fahrer-, Fahrzeug- und Unternehmensdaten geben, etwa zu Führerschein, Fahrerqualifikation, Tachograph, ADR-Schulung und Unternehmenszugehörigkeit. Zusätzlich soll die Dokumentation von Be- und Entladevorgängen im Tachographen verpflichtend werden, was vor allem die Kontrolle von Kabotage- und Entsendevorschriften erleichtern würde. Der Katalog enthält daneben Erleichterungen, etwa mehr E-Learning-Anteile in der Fahrerqualifikation und Ausnahmen bei kurzfristigen Personalengpässen. Wichtig einzuordnen: Es handelt sich bislang um Verbandsvorschläge, keine beschlossene Regelung.

Was heute schon Realität ist

Ein Teil der Debatte betrifft keine Zukunftsmusik. Der Smart Tacho 2 ist seit August 2025 für den grenzüberschreitenden Verkehr Pflicht und erfasst Grenzübertritte bereits automatisch per GNSS, ohne dass Fahrer manuell ein Land eingeben müssen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt diese Pflicht auch für Kleintransporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr. Kontrollbehörden können bestimmte Tachographendaten schon heute per DSRC-Funkmodul aus der Ferne auslesen, ohne das Fahrzeug anzuhalten. Neu am BGL-Vorschlag ist also nicht die Datenerfassung selbst, sondern die zentrale, EU-weite Zusammenführung und Auswertung dieser Daten durch eine Behörde statt durch einzelne nationale Kontrollstellen.

Was neu wäre

Drei Punkte im Forderungskatalog gingen über die heutige Rechtslage hinaus: die zentrale Übermittlung der Grenzübertritte an ein EU-Kommissionssystem, der EU-weite elektronische Zugriff auf Fahrer- und Unternehmensdaten für Kontrollbehörden über Ländergrenzen hinweg, und die Pflicht, Be- und Entladevorgänge im Tachographen zu dokumentieren statt wie bisher optional. Ob und in welcher Form diese Vorschläge Eingang in EU-Recht finden, ist offen. Der Zeithorizont für ein reguläres EU-Gesetzgebungsverfahren liegt üblicherweise bei mehreren Jahren.

Warum international tätige DACH-Flotten trotzdem schon jetzt handeln sollten

Unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens zeigt der Forderungskatalog die Richtung, in die Kontrolle und Datenanforderungen sich entwickeln. Kabotage-, Entsende- und Ruhezeitnachweise werden schon heute strenger geprüft, und Kontrollbehörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz greifen zunehmend auf digitale Tachographendaten statt auf Papierbelege zurück. Für Flotten, die regelmäßig Grenzen überqueren, bedeutet das: lückenlose, jederzeit exportierbare Nachweise zu Lenk- und Ruhezeiten, Standorthistorie und Ladevorgängen sind längst kein Vorteil mehr, sondern eine Grundvoraussetzung bei Straßenkontrollen. Wer diese Daten schon jetzt zentral und strukturiert vorhält, ist unabhängig davon vorbereitet, ob und wann eine EU-weite Datenbank kommt.

Wie Flottentelematik bei der Vorbereitung hilft

Samsara bündelt Tachographendaten, Standorthistorie und Fahrerprofile in einer Plattform, die sich bei einer Kontrolle in Minuten statt Stunden durchsuchen lässt. Über 300 Millionen Workflows sind bei Samsara-Kunden bereits digitalisiert — von der Standorterfassung bis zur Compliance-Dokumentation. Das reduziert das Risiko bei Kontrollen schon heute, ganz unabhängig davon, ob der BGL-Vorschlag 1:1 umgesetzt wird. Fuhrparkleiter, die ihre Nachweise bereits zentral und digital vorhalten, müssen bei künftigen Anforderungen nicht ihre gesamte Dokumentation umbauen, sondern lediglich neue Schnittstellen anbinden.

Häufig gestellte Fragen

Ist die zentrale EU-Datenbank für Grenzübertritte schon beschlossen? Nein. Der BGL-Forderungskatalog vom 07.09.2026 ist ein Vorschlag des Verbands an die EU-Kommission, keine geltende Regelung. Ob und wann daraus EU-Recht wird, ist offen.

Was erfasst der Smart Tacho 2 bereits heute automatisch? Der seit August 2025 für grenzüberschreitende Fahrten pflichtige Smart Tacho 2 registriert Grenzübertritte automatisch per GNSS-Signal, ohne manuelle Eingabe durch den Fahrer. Kontrollbehörden können bestimmte Daten zudem per DSRC aus der Ferne auslesen.

Betrifft der Vorschlag auch Fuhrparks in Österreich und der Schweiz? Der Forderungskatalog richtet sich an die EU-Gesetzgebung und käme damit für Österreich als EU-Mitglied direkt zur Anwendung. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und übernimmt EU-Verkehrsvorschriften in der Regel über bilaterale Abkommen mit eigenem Vollzug, etwa durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Warum sollten Flotten schon vor einer möglichen Gesetzesänderung reagieren? Kabotage-, Entsende- und Ruhezeitnachweise werden bereits heute strenger kontrolliert. Wer digitale, exportierbare Nachweise schon jetzt vorhält, reduziert das Kontrollrisiko unabhängig davon, ob und wann neue EU-Vorgaben kommen.

Digitale Nachweise, bevor die Kontrolle kommt

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